In sechs Schritten zur eigenen Treuhandstiftung
Durch die Gründung Ihrer eigenen Stiftung unter dem Dach Stiftung pro missio setzen Sie ein Zeichen und geben ein Teil von sich dauerhaft für die Menschen in den südlichen Länder weiter.
Auf diesem Weg unterstützen wir Sie sehr gern. Sie entscheiden, wo und wie Sie helfen möchten – den Rest erledigt das fachkundige Team der Stiftung pro missio.
Schritt 1: Informations- & Orientierungsgespräch
Umfassende Information über Möglichkeiten und Ausgestaltungsformen der Stiftung durch das Team der Stiftung pro missio. Für die meisten Menschen ist die Thematik „Stiftung“ selbstverständlich Neuland. Es ist also völlig normal, dass sich zunächst eine Reihe von Verständnisfragen stellen. Genau hierfür sind wir da. Scheuen Sie sich bitte nicht, alles zu fragen, was Sie interessiert, zudem ergibt sich vieles auch noch im Gespräch.
Schritt 2: Festlegung des Stiftungsnamens und -ziels
Sie bestimmen Namen, Ziel und Zweck Ihrer Stiftung.
Schritt 3: Ihre Stiftung entsteht
Zur Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach Stiftung pro missio benötigen Sie lediglich eine Stiftungssatzung, die Namen und Zweck der Stiftung urkundlich festhält, sowie einen Treuhandvertrag. Mit ihm vereinbaren Sie, dass die Dachstiftung Ihre Stiftung treuhänderisch verwaltet. Wir bereiten die Dokumente gerne in Ihrem Sinne vor. Ihre persönliche Stiftung entsteht formal, durch Ihre Unterschrift des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung.
Schritt 4: Übertragung des Stiftungskapitals
Sie übertragen das Stiftungskapital auf Ihre Stiftung. Sie entscheiden auf der Basis Ihres individuellen Finanzplans, wie Sie vorgehen möchten. In jedem Fall benötigt Ihre Stiftung auf Dauer einen Kapitalstock von mindestens 25.000 Euro, damit die jährlichen Ausschüttungen ausreichend sind, um nachhaltig Gutes zu tun.
Schritt 5: Beantragung der Gemeinnützigkeit und der eigenen Steuernummer
Die Stiftung pro missio, als Treuhänder, beantragt beim Finanzamt für Ihre Stiftung die Gemeinnützigkeit und die Zuteilung einer eigenen Steuernummer.
Schritt 6: Start frei, für die gute Sache
Ihre Stiftung ist gegründet. Wenige Tage nach der Anmeldung ist Ihre Stiftung einsatzbereit. Sie können nun innerhalb Ihrer Stiftung mit der Umsetzung des Stiftungszwecks beginnen. Wie weit Sie sich als Stifter einbringen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir alle Aufgaben wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: die Erfüllung Ihres Stiftungszwecks.
Gerne vermitteln wir Ihnen Information und Expertise von Fachleuten über die steuerlichen Auswirkungen Ihres Engagements.